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Die REISEZEIT-Reisebedingungen

Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns als Reiseveranstalter.

1. Anmeldung
Mit der schriftlichen Anmeldung schließt der Kunde mit dem Reiseveranstalter einen Reisevertrag verbindlich ab. Das Angebot wird verbindlich angenommen, wenn der Kunde die schriftliche Bestätigung der Buchung erhält. Damit kommt der Reisevertrag zustande.
1.1 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, hat der Kunde das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Bestätigung zurückzutreten. Macht er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so wird der abweichende Inhalt der Reiseanmeldung für beide Teile verbindlich.

2. Zahlungen
Bei Vertragsabschluß, spätestens 1 Woche nach Erhalt der Reisebestätigung, leistet der Kunde eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, zuzüglich des abgeschlossenen Reiseversicherungs-Beitrages und der Sonderleistungen. Wird dem Reiseveranstalter durch einen der Leistungsträger eine Anzahlung in Rechnung gestellt, die anteilig durch die 10% des Reisepreises nicht abgedeckt ist (z.B. bei Flügen zum Sondertarif), kann der Veranstalter dies dem Kunden bei Buchung bzw. bei Fälligkeit der Zahlung auch vor dem Restzahlungstermin in entsprechender Höhe in Rechnung stellen. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins wird eine Mahngebühr von € 10, bei 2. Mahnung von € 15 erhoben. Erfolgt die Anmeldung kurzfristig, d.h. innerhalb der letzten 4 Wochen vor Reiseantritt, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Reisebestätigung inkl. Rechnung übersandt. Im Interesse des Zustandekommens von Reisen können sich in Folge nicht zu umgehender Verträge mit ausländischen Veranstaltern notwendige Zwischenzahlungen ergeben.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt bestimmt. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Abweichungen
Abweichungen bei einzelnen Reiseleistungen, die nach dem Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs, der Hotels derselben Kategorie), sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.1. Leistungsänderungen
Treten vor Reiseantritt Leistungsveränderungen auf, die den Gesamtzuschnitt der Reise erheblich verändern, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Reise in veränderter Form zumutbar ist. Der Rücktritt ist innerhalb von 5 Tagen nach
Bekanntwerden der Veränderungen schriftlich zu erklären.

4.2. Mindestteilnehmerzahl
Wird für eine Reiseleistung oder für die gesamte Reise die benannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis zum 14. Tag vor Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Die Erklärung dazu ist dem Kunden bis zu 14 Tagen vor vereinbartem Reisebeginn zuzustellen.

5. Preisänderungen und Rücktritt
Die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise können vom Veranstalter aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen geändert werden, wenn der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluß liegt. Bei Änderungen behördlich festgelegter Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern sowie Veränderungen im jeweiligen Wechselkurs ist eine jederzeitige Anpassung der Preise möglich. Bei Preisänderungen von mehr als 10% ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 10 Tagen vom Reisevertrag zurück zu treten. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erklärt werden.

5.1. Rücktritt und Gebühren
Der Kunde hat das Recht, vor Reisebeginn zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich mit Angabe der Buchungs-Nr. zu erklären und wird mit Eingang der Rücktrittserklärung bei der REISEZEIT Tourismus GmbH wirksam. Dem Kunden entstehen ausgehend vom Reisepreis folgende Kosten pro Reiseteilnehmer:
bis 60. Tag vor Abreise 20 %
59.-30. Tag vor Abreise 30 %
29.-15. Tag vor Abreise 50 %
15.-2. Tag vor Abreise 80 %
1 Tag vor Reiseantritt, am Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichterscheinen 100 %.
Ausnahme: Bei Reisepaketen, die Flüge zum Sondertarif beinhalten, belaufen sich die Storno- bzw. Umbuchungskosten für das Flugticket ab 42. Tag vor Reisebeginn oder nach erfolgter Ticketausstellung auf 100 % des Flugpreises. Alle weiteren stornierten Leistungen werden zu den genannten Rücktrittgebühren in Rechnung gestellt. Die Stornierungsgebühren können sich verändern bei Vermittlungsreisen, bei denen von der Partneragentur abweichende Stornierungsgebühren angegeben sind. Aufwandskosten bei Zusatzleistungen: Der Reiseveranstalter behält sich vor, je nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn Aufwandskosten zu den Stornogebühren, d.h. mindestens 20 % des Preises der Zusatzleistungen (Sondertransfers, Rail & Fly- Buchungen) zu erheben.

5.2. Umbuchungen
Umbuchungen sind bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Dabei entstehen dem Kunden Gebühren entsprechend der anfallenden Kosten (z.B. bei Sonderreglungen von Leistungsträgern), mindestens jedoch € 35 pro Person. Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt sind Umbuchungen nur nach Rücktritt von der Reise und gleichzeitiger Neuanmeldung für eine Reise möglich.

6. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalten
Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalten (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen) gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vertrag sowohl von Seiten des Reisenden als auch des Veranstalters gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so ist der Veranstalter berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen ein Entgeld zu verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu führen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Reisenden und Veranstalter jeweils zur Hälfte zu tragen.

7. Ersparte Aufwendungen
Nimmt der Reisende gebuchte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Veranstalter. Dem Reisenden bleibt der Nachweis ersparter Aufwendungen des Reiseveranstalters vorbehalten.

8. Gewährleistung
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes.

8.1. Deliktische Haftung
Für alle Schadensansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden.

8.2. Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

8.3. Haftung bei Fremdleistung
Die REISEZEIT Tourismus GmbH haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung und die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. Sie haftet z.B. nicht für die Nichteinhaltung von Flugzeiten und daraus resultierenden Mehrkosten für den Kunden. Die Haftung regelt sich in diesem Fall aus den Beförderungsbestimmungen des jeweiligen Flugunternehmens.

8.4. Gebühren
Startgebühren und Eintrittskarten können nicht zurückerstattet werden.

9. Abhilfe
Wenn eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Reisende während der Reise Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann Abhilfe durch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung schaffen, wenn die Nichterbringung der Reiseleistung auf einem Umstand beruht, der nach dem Vertragsabschluß eingetreten und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist. Der Reisende ist berechtigt, die Ersatzleistung abzulehnen, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der Reise erheblich beeinträchtigt würde.

9.1. Der Reisende ist verpflichtet, zunächst gegenüber dem Leistungsträger vor Ort der Reise den Mangel unverzüglich zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungs-träger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich beim Veranstalter anzuzeigen. Der Reisende hat sich die Beanstandungen schriftlich vor Ort bestätigen zu lassen, wenn keine örtliche Reiseleitung erreichbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels, ist er von Minderungs- und vertraglichen Schadensansprüchen ausgeschlossen. Der Reisende kann unter o.g. Voraussetzungen nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn das Abhilfeverfahren keinen Erfolg hatte und Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht worden sind.

9.2. Verjährung
Die Ansprüche des Reisenden verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren in 3 Jahren.

10. Pass-, Visa-, andere Bestimmungen
Für die Einhaltung von Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn solche Vorschriften erst nach der Buchung geändert werden.

11. Versicherung
Der Veranstalter empfiehlt Ihnen, ein ausreichendes Versicherungspaket spezifisch für Ihre Reise mit der Buchung abzuschließen und berät Sie ausführlich. Wenn vor oder während der Reise ein Versicherungsfall eintritt, ist die jeweilige Versicherung - in der Regel durch den Kunden selbst - unverzüglich zu benachrichtigen, da sie für die Schadensregulierung zuständig ist und sofort aktiv wird.

12. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

13. Gerichtsstand
Klagen gegen den Reiseveranstalter sind am Gerichtsstand Berlin zu erheben.

Stand: Januar 2007

REISEZEIT Tourismus GmbH, Lohmühlenstr. 65, 12435 Berlin,
Tel.: 030/42 25 730, Fax: 030/4225729
Geschäftsführerin: Christel Schemel
AG Charlottenburg HRB 40940
Ust.ID Nr.: DE 137201081
info@reisezeit-tourismus.de
www.reisezeit-tourismus.de

 

 
 


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