| Die REISEZEIT-Reisebedingungen
Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns
als Reiseveranstalter.
1. Anmeldung
Mit der schriftlichen Anmeldung schließt der Kunde mit dem
Reiseveranstalter einen Reisevertrag verbindlich ab. Das Angebot wird
verbindlich angenommen, wenn der Kunde die schriftliche Bestätigung der
Buchung erhält. Damit kommt der Reisevertrag zustande.
1.1 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der
Reiseanmeldung ab, hat der Kunde das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach
Bestätigung zurückzutreten. Macht er von dieser Möglichkeit keinen
Gebrauch, so wird der abweichende Inhalt der Reiseanmeldung für beide
Teile verbindlich.
2. Zahlungen
Bei Vertragsabschluß, spätestens 1 Woche nach Erhalt der Reisebestätigung,
leistet der Kunde eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, zuzüglich des
abgeschlossenen Reiseversicherungs-Beitrages und der Sonderleistungen.
Wird dem Reiseveranstalter durch einen der Leistungsträger eine Anzahlung
in Rechnung gestellt, die anteilig durch die 10% des Reisepreises nicht
abgedeckt ist (z.B. bei Flügen zum Sondertarif), kann der Veranstalter
dies dem Kunden bei Buchung bzw. bei Fälligkeit der Zahlung auch vor dem
Restzahlungstermin in entsprechender Höhe in Rechnung stellen. Der
Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu
zahlen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins wird eine Mahngebühr von €
10, bei 2. Mahnung von € 15 erhoben. Erfolgt die Anmeldung kurzfristig,
d.h. innerhalb der letzten 4 Wochen vor Reiseantritt, ist der gesamte
Reisepreis sofort fällig. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen
sind insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der
Reisebestätigung inkl. Rechnung übersandt. Im Interesse des
Zustandekommens von Reisen können sich in Folge nicht zu umgehender
Verträge mit ausländischen Veranstaltern notwendige Zwischenzahlungen
ergeben.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowie aus den hierauf Bezug
nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Der Inhalt des Reisevertrages wird
ausschließlich durch die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in
dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt bestimmt. Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Abweichungen
Abweichungen bei einzelnen Reiseleistungen, die nach dem Vertragsabschluß
notwendig werden und die nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben
herbeigeführt werden (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des
Programmablaufs, der Hotels derselben Kategorie), sind gestattet, soweit
diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen.
4.1. Leistungsänderungen
Treten vor Reiseantritt Leistungsveränderungen auf, die den
Gesamtzuschnitt der Reise erheblich verändern, ist der Kunde berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die
Durchführung der Reise in veränderter Form zumutbar ist. Der Rücktritt ist
innerhalb von 5 Tagen nach Bekanntwerden der
Veränderungen schriftlich zu erklären.
4.2. Mindestteilnehmerzahl
Wird für eine Reiseleistung oder für die gesamte Reise die benannte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis zum 14.
Tag vor Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Die
Erklärung dazu ist dem Kunden bis zu 14 Tagen vor vereinbartem Reisebeginn
zuzustellen.
5. Preisänderungen und Rücktritt
Die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise können vom
Veranstalter aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen geändert werden, wenn
der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluß liegt. Bei
Änderungen behördlich festgelegter Beförderungstarife, Gebühren oder
Steuern sowie Veränderungen im jeweiligen Wechselkurs ist eine
jederzeitige Anpassung der Preise möglich. Bei Preisänderungen von mehr
als 10% ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 10 Tagen vom Reisevertrag
zurück zu treten. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem
Veranstalter erklärt werden.
5.1. Rücktritt und Gebühren
Der Kunde hat das Recht, vor Reisebeginn zurückzutreten. Der Rücktritt ist
schriftlich mit Angabe der Buchungs-Nr. zu erklären und wird mit Eingang
der Rücktrittserklärung bei der REISEZEIT Tourismus GmbH wirksam. Dem
Kunden entstehen ausgehend vom Reisepreis folgende Kosten pro
Reiseteilnehmer:
bis 60. Tag vor Abreise 20 %
59.-30. Tag vor Abreise 30 %
29.-15. Tag vor Abreise 50 %
15.-2. Tag vor Abreise 80 %
1 Tag vor Reiseantritt, am Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichterscheinen
100 %.
Ausnahme: Bei Reisepaketen, die Flüge zum Sondertarif beinhalten, belaufen
sich die Storno- bzw. Umbuchungskosten für das Flugticket ab 42. Tag vor
Reisebeginn oder nach erfolgter Ticketausstellung auf 100 % des
Flugpreises. Alle weiteren stornierten Leistungen werden zu den genannten
Rücktrittgebühren in Rechnung gestellt. Die Stornierungsgebühren können
sich verändern bei Vermittlungsreisen, bei denen von der Partneragentur
abweichende Stornierungsgebühren angegeben sind. Aufwandskosten bei
Zusatzleistungen: Der Reiseveranstalter behält sich vor, je nach Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn
Aufwandskosten zu den Stornogebühren, d.h. mindestens 20 % des Preises der
Zusatzleistungen (Sondertransfers, Rail & Fly- Buchungen) zu erheben.
5.2. Umbuchungen
Umbuchungen sind bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Dabei entstehen dem
Kunden Gebühren entsprechend der anfallenden Kosten (z.B. bei
Sonderreglungen von Leistungsträgern), mindestens jedoch € 35 pro Person.
Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt sind Umbuchungen nur nach Rücktritt von
der Reise und gleichzeitiger Neuanmeldung für eine Reise möglich. |
6. Aufhebung des Vertrages
wegen höherer Gewalten
Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer
Gewalten (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen) gefährdet oder
beeinträchtigt, so kann der Vertrag sowohl von Seiten des Reisenden als
auch des Veranstalters gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so
ist der Veranstalter berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen ein
Entgeld zu verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, den Reisenden zurück zu führen. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind vom Reisenden und Veranstalter jeweils zur Hälfte zu
tragen.
7. Ersparte Aufwendungen
Nimmt der Reisende gebuchte Leistungen ganz oder teilweise nicht in
Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Veranstalter.
Dem Reisenden bleibt der Nachweis ersparter Aufwendungen des
Reiseveranstalters vorbehalten.
8. Gewährleistung
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmannes.
8.1. Deliktische Haftung
Für alle Schadensansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden.
8.2. Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht
körperliche Schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden
entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter empfiehlt in diesem
Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
8.3. Haftung bei Fremdleistung
Die REISEZEIT Tourismus GmbH haftet für die gewissenhafte
Reisevorbereitung und die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger. Sie haftet z.B. nicht für die Nichteinhaltung von
Flugzeiten und daraus resultierenden Mehrkosten für den Kunden. Die
Haftung regelt sich in diesem Fall aus den Beförderungsbestimmungen des
jeweiligen Flugunternehmens.
8.4. Gebühren
Startgebühren und Eintrittskarten können nicht zurückerstattet werden.
9. Abhilfe
Wenn eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann
der Reisende während der Reise Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann
Abhilfe durch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung schaffen, wenn
die Nichterbringung der Reiseleistung auf einem Umstand beruht, der nach
dem Vertragsabschluß eingetreten und vom Veranstalter nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt worden ist. Der Reisende ist berechtigt, die
Ersatzleistung abzulehnen, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der
Gesamtzuschnitt der Reise erheblich beeinträchtigt würde.
9.1. Der Reisende ist verpflichtet, zunächst
gegenüber dem Leistungsträger vor Ort der Reise den Mangel unverzüglich zu
rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der
Leistungs-träger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel
unverzüglich beim Veranstalter anzuzeigen. Der Reisende hat sich die
Beanstandungen schriftlich vor Ort bestätigen zu lassen, wenn keine
örtliche Reiseleitung erreichbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des
Mangels, ist er von Minderungs- und vertraglichen Schadensansprüchen
ausgeschlossen. Der Reisende kann unter o.g. Voraussetzungen nach Rückkehr
von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen, wenn das Abhilfeverfahren keinen Erfolg hatte und
Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht worden sind.
9.2. Verjährung
Die Ansprüche des Reisenden verjähren 6 Monate nach dem vertraglich
vereinbarten Ende der Reise. Ansprüche auf Schadenersatz wegen
Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren in 3 Jahren.
10. Pass-, Visa-, andere Bestimmungen
Für die Einhaltung von Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu Lasten des Reisenden, auch wenn solche Vorschriften erst nach der
Buchung geändert werden.
11. Versicherung
Der Veranstalter empfiehlt Ihnen, ein ausreichendes Versicherungspaket
spezifisch für Ihre Reise mit der Buchung abzuschließen und berät Sie
ausführlich. Wenn vor oder während der Reise ein Versicherungsfall
eintritt, ist die jeweilige Versicherung - in der Regel durch den Kunden
selbst - unverzüglich zu benachrichtigen, da sie für die
Schadensregulierung zuständig ist und sofort aktiv wird.
12. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13. Gerichtsstand
Klagen gegen den Reiseveranstalter sind am Gerichtsstand Berlin zu
erheben.
Stand: Januar 2007
REISEZEIT Tourismus GmbH, Lohmühlenstr. 65, 12435
Berlin,
Tel.: 030/42 25 730, Fax: 030/4225729
Geschäftsführerin: Christel Schemel
AG Charlottenburg HRB 40940
Ust.ID Nr.: DE 137201081
info@reisezeit-tourismus.de
www.reisezeit-tourismus.de
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